FACHBEREICH

Vertragsgestaltungen

In unserem Rechtsstaat gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit als wesentliche Ausprägung der Privatautonomie, die es jedermann erlaubt im Rahmen der zwingenden Vorschriften des geltenden Rechts Verträge zu schließen, die hinsichtlich der Person des Vertragspartners und des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können. Dies führt dazu, dass Verträge in all unseren Lebensbereichen denkbar und abschließbar sind. Sehr oft tauchen dazu zahlreiche Fragen und Unsicherheiten auf. Ich biete Ihnen in diesem Zusammenhang umfassende Beratung, Aufklärung über nachteilige Vertragsklauseln, alternative Formulierungen oder aber auch die vollständige Verfassung von Verträgen und sonstigen Vereinbarungen an. Kauf-, Miet-, Pacht-, Dienstbarkeits-, Ehe-, Gesellschafts-, Darlehens-, Arbeits-, Werk- oder Dienstverträge, aber auch individuell gestaltete Verträge eigener Art werden laufend von mir verfasst und – falls nötig – behördlich abgewickelt. Da solche Verträge durchaus weitreichende Konsequenzen haben können, ist eine umfassende Informationsaufnahme, das gemeinsame Erörtern Ihrer Fragen zur Erlangung Ihres vollkommenen Vertrauens in den Vertragstext sowie ein behutsames und faires Verhalten im Rahmen der Verhandlungen mit dem Vertragspartner oft sehr wesentlich. All das ist im Rahmen meiner Bearbeitung solcher Vertragsaufträge gewährleistet.

Zusammengefasst versuche ich für jegliche Vertragsgestaltung der ideale Partner für Sie und Ihre Vertragspartner zu sein.

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