FACHBEREICH

Strafrecht

Opfer einer Straftat sind in der Regel Zeugen im Strafverfahren gegen den oder die (vermeintlich) Verantwortlichen dieser Tat. Trotzdem haben sie das Recht auf eine Vertretung bereits in einem solchen Strafverfahren, in dem dann bereits die Schadenersatzansprüche des Opfers zumindest teilweise geltend gemacht werden können. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Ansprüche, die auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen sind. Ich vertrete Sie in solchen Verfahren gerne und biete Ihnen umfangreiche Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit den nötigen Abläufen an.

Jeder Beschuldigte bzw. Angeklagte hat das Recht auf eine ordentliche Verteidigung. Diese gewährleiste ich mit meiner mehrjährigen Erfahrung als Verteidiger in Strafsachen. Meine Tätigkeiten reichen von der von Ihnen gewünschten Beratung bis hin zu Ihrer Vertretung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft, Polizei und sonstigen Behörden sowie auch natürlich zu Ihrer Verteidigung im Gerichtsverfahren, auf welches ich Sie selbstverständlich nach Einsichtnahme in den gesamten Sie betreffenden Strafakt bestmöglich vorbereite. Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden sowie ein ordentliches Auftreten vor Gericht gehören dabei zu meinen Standard-Empfehlungen.

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