Das Betreibungswesen läuft bei mir in den meisten Fällen standardisiert ab: Ich prüfe Ihre Forderung auf Durchsetzbarkeit bzw. Fälligkeit, entsende ein Mahnschreiben an Ihren Schuldner und entscheide gemeinsam mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise nach abgelaufener Zahlungsfrist. Sollte sich Ihr Schuldner während dieser Frist nicht gemeldet oder Ihre Ansprüche erledigt haben, leite ich gerne für Sie das gerichtliche Betreibungsverfahren ein, das im Regelfall so gestaltet ist, dass nach Einreichung einer (Mahn-)Klage auf die Erwirkung eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels hingearbeitet und nach dessen Vorliegen ein Exekutionsverfahren gegen Ihren Schuldner eingeleitet wird. In einem solchen Exekutionsverfahren stehe ich dann in Kontakt mit den zuständigen Rechtspflegern und Gerichtsvollziehern des jeweiligen Bezirksgerichts, damit auch von dort aus versucht wird, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sollte über das Vermögen Ihres Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, berate und vertrete ich Sie natürlich auch in diesem Zusammenhang. Dabei stehe ich in dauerhafter Kooperation mit einem renommierten Gläubigerschutzverband (AKV), sodass ich Ihnen eine kostengünstige und kompetente Vertretung im Insolvenzverfahren gegen Ihren Schuldner garantieren kann.
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