FACHBEREICH

Gesellschaftsrecht

In diesem Rechtsgebiet empfehle ich, insbesondere hinsichtlich der nötigen Vertragsverfassungen und -abwicklungen im Zusammenhang mit der Neugründung, Umgründung und Auflösung den engen Kontakt mit Ihrer steuerlichen Vertretung, wobei ich Ihnen für den Fall, dass Sie (noch) keinen solchen steuerlichen Vertreter haben sollten, gerne mein diesbezügliches Netzwerk zur Verfügung stelle und Ihnen eine Empfehlung abgebe. In diesem Fachbereich ist meines Erachtens nach eine ordentliche Rundumbetreuung meiner Klienten erst gewährleistet, wenn die juristische sowie die steuerliche Beratung ineinandergreifen. So werden für Sie sowohl zivil- als auch steuerrechtlich optimale Ergebnisse erzielt. Mehrere komplexe Abwicklungen mit den jeweils zuständigen Firmenbuchgerichten in den letzten Jahren, insbesondere im Zusammenhang mit Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz, haben meine Fachkenntnisse in diesem Bereich sowie auch das Wissen um die Abwicklungswünsche der jeweiligen Rechtspfleger an den Firmenbuchgerichten noch verfeinert. Unabhängig von solchen vertraglichen Abwicklungen stehe ich Ihnen als Unternehmer oder Gesellschafter eines Unternehmens gerne für Ihre Fragen beratend zur Verfügung und übernehme – falls nötig – auch Ihre Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

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