FACHBEREICH

Erb- und Familienrecht

Im Erbrecht sollte der wahre Wille des (zukünftigen) Erblassers oberste Priorität haben. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, diesem wahren Erblasserwillen durch Verfassung von auf Ihre jeweiligen persönlichen Bedürfnisse abgestimmten Testamenten sowie sonstigen letztwilligen Verfügungen, Rechtsgeschäften mit Vermögensverfügungen zu Lebzeiten, Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen, Erbverträgen bzw. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei biete ich umfassende Beratung über die gesetzliche Erbfolge und die Möglichkeit andere Wege einzuschlagen an. Ich vertrete Sie – falls nötig – in Erbrechtsstreitigkeiten vor Gericht und stehe auch für Ihre Vertretung in Verlassenschaftsverfahren zur Verfügung. Regelmäßig wickle ich auch ganze Verlassenschaftsverfahren im Wege der schriftlichen Abhandlungspflege anstelle eines Notars ab, Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Konsens unter den Erben.

Im Familienrecht kann ich Ihnen ebenfalls umfassende Beratung und Vertretung aufgrund meiner langjährigen und intensiven Erfahrung in diesem Rechtsgebiet anbieten. Ich führe derartige Akten eigentlich permanent und bin als Rechtsanwalt bekannt, der insbesondere bei Streitigkeiten im Familienkreis zunächst intensive Anstrengungen im Hinblick auf einvernehmliche Streitbeilegungen unternimmt, insbesondere dann, wenn Kinder von solchen Streitigkeiten betroffen sind. Es ist mir in derartigen Fällen besonders wichtig Lösungswege gemeinsam mit meinen Klienten zu erarbeiten, die einerseits den eingenommenen juristischen Standpunkt, andererseits aber auch die menschliche Komponente im Auge zu behalten. Eine kultivierte bzw. korrekte Gesprächs- und Verhandlungssituation mit dem Gegenüber führt sehr oft dazu, dass ich mit meinen Klienten Lösungen erziele, die nicht nur gerecht sind, sondern auch eine emotional nicht allzu überladene Basis für das zukünftige Miteinander-Auskommen ermöglicht. Sollten solche einvernehmlichen Ergebnisse nicht zu erzielen sein, verhelfe ich Ihrem Recht zur Durchsetzung. Ehescheidungen und die damit verbundenen Folgen, nacheheliche Aufteilungsverfahren sowie Obsorge- und Unterhaltsthemen werden laufend von mir in zahlreichen Akten bearbeitet. Auch die Verfassung von Ehepakten bzw. Eheverträgen sowie auch von Vereinbarungen zwischen Lebensgefährten wird von mir angeboten.

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