FACHBEREICH

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht ist jenes Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen von rechtlich gleich gestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Nicht zuletzt deswegen spricht man beim Zivilrecht auch vom bürgerlichen Recht, da es eben die Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern regelt. Das wichtigste Gesetzesbuch in diesem Gebiet ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das sozusagen die umfangreiche Basis für die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen Bürgern liefert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Spezialgesetze, beispielsweise aus den Gebieten des Wohn-, Miet-, Handels-, Arbeits-, Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Konsumentenschutz-, Ehe- und Familienrechts (um nur ein paar Beispiele zu nennen), die im Rahmen meiner Beratungs- und Vertretungstätigkeiten für Sie in diesem großen Rechtsgebiet zu berücksichtigen sind. Es kann daher jedenfalls festgehalten werden, dass das Zivilrecht das in unserem Alltag bedeutendste Rechtsgebiet ist.

Typische Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts sind beispielsweise der Abschluss von Verträgen verschiedenster Art (z.B. Mietvertrag über eine Wohnung, Kauf- oder Schenkungsverträge) sowie die damit verbundenen Folgen, die Abwicklung des Schadens nach einem Verkehrsunfall, die Geltendmachung von Ansprüchen aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes, Vertragsrücktritte, Besitzstörungen oder Unterlassungsansprüche, Nachbarschaftsstreitigkeiten, das Erbrecht, die Eheschließung oder Ehescheidung, Unterhaltsansprüche bzw. -verpflichtungen, Inkasso, etc. Eine weitere Aufzählung würde sicherlich den Rahmen dieses Überblickes sprengen. Trotz des immens großen Umfanges dieses Rechtsgebietes versuche ich stets auf dem neuesten Stand der jeweiligen Gesetzeslage und Rechtsprechung der Gerichte zu bleiben und Sie in allen Bereichen des Zivilrechts ideal zu vertreten.

Gemeinsam mit Ihnen bemühe ich mich um eine vollständige Erfassung des wesentlichen Sachverhalts, analysiere für Sie die Rechtslage, insbesondere Ihre möglichen Ansprüche, und erarbeite ein Konzept für eine bestmögliche Lösung Ihrer Probleme. In Streitfällen bevorzuge ich anfangs hauptsächlich den Versuch einer außergerichtlichen Erledigung, sollte dies aber nicht zu dem von Ihnen gewünschten bzw. zu einem von Ihnen akzeptierten Ergebnis führen, stehe ich Ihnen im Rahmen der gerichtlichen oder sonstigen behördlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.

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